Glossar
Dieses Glossar soll kurze Erklärungen zu den stiftungsrelevanten beziehungsweise zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Fachbegriffen und Themen unserer Studie liefern. Für ein besseres Verständnis wurden einzelne Begriffe vereinfacht dargestellt und umfassen unter Umständen nicht alle fachlichen Besonderheiten oder Ausprägungen. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier gemachten Angaben.
Blick von Lindau über den Bodensee in Richtung Schweiz und zu den „Drei Schwestern“ (Liechtenstein)
©Zoonar/Falke
Entscheidungsfaktoren bei der Stiftungsgründung
Glossar
Dieses Glossar soll kurze Erklärungen zu den stiftungsrelevanten beziehungsweise zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Fachbegriffen und Themen unserer Studie liefern. Für ein besseres Verständnis wurden einzelne Begriffe vereinfacht dargestellt und umfassen unter Umständen nicht alle fachlichen Besonderheiten oder Ausprägungen. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier gemachten Angaben.
Asset Allocation
Asset Allocation nennt man die Aufteilung eines Vermögens auf verschiedene Anlageklassen wie Anleihen, Aktien und Immobilien. Ziel ist es, ein für die jeweiligen Investoren passendes Verhältnis aus Risikostreuung und Renditeorientierung zu erreichen.
Asset Protection
Asset Protection beschreibt den Schutz von Vermögenswerten. Diese sollen vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden. Meist geht es dabei um Teile des Privatvermögens, die etwa für die Eigentümerfamilie erhalten bleiben sollen.
Destinatär
Destinatäre sind Personen oder Institutionen, die durch den Stiftungszweck begünstigt werden und Erträge des Vermögens erhalten.
Doppelbesteuerungsabkommen
Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist eine Vereinbarung zwischen zwei Ländern, um zu verhindern, dass eine Person oder ein Unternehmen in beiden Staaten für dieselben Einkünfte besteuert wird. Es legt fest, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat und wie Doppelbesteuerung vermieden oder ausgeglichen wird.
Gebotene Anordnungen
Im Rahmen der Stiftungsaufsicht kann die liechtensteinische Stiftungsaufsichtsbehörde (Stifa) zur Aufsicht der Stiftungsarbeit bei Gericht die Verhängung von (repressiven) Maßnahmen beantragen. Dazu gehören unter anderem die Kontrolle und Abberufung der Stiftungsorgane, die Durchführung von Sonderprüfungen oder die Aufhebung von Beschlüssen der Stiftungsorgane.
ESG
Das Kürzel ESG steht für die englischen Begriffe Environment, Social, Governance. Diese drei Bereiche dienen Investoren dazu, das nachhaltige Agieren von Unternehmen in allen wesentlichen Bereichen zu erfassen.
Familienstiftung
Eine Familienstiftung ist eine nicht-gemeinnützige Stiftung, die dem langfristigen Erhalt eines Familienvermögens dient. Diese Form der Stiftung bietet den Stiftern die Möglichkeit, ihre Familien dauerhaft wirtschaftlich abzusichern. Immobilienportfolien, Unternehmensanteile oder sonstige Vermögenswerte können so vor einer Zerschlagung bewahrt werden.
Foundation Governance
Eine Foundation Governance dient als Instrument, den Stiftungszweck nachhaltig zu erfüllen. Sie soll die Überwachung und Steuerung von Stiftungen verbessern und Mängel beheben oder erst ganz vermeiden.
Gemeinnützig
Gemeinnützige Organisationen werden nach dem jeweiligen Landesrecht von der Steuerpflicht befreit, da sie laut Gesetz dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Eine Stiftung oder ein Verein wird als gemeinnützig eingestuft, wenn ihr Satzungszweck gemeinwohlorientierter, mildtätiger oder kirchlicher Natur ist.
Governance
Governance bezieht sich auf die Art und Weise, wie eine Organisation gelenkt und kontrolliert wird. Good Governance beschreibt die Existenz und Beachtung klarer Regeln, Verantwortlichkeiten und Entscheidungsprozesse für eine effektive und transparente Führung.
Impact-Investments
Impact-Investing beschreibt den Versuch, mit der Geldanlage neben der finanziellen Rendite positive ökologische oder soziale Wirkungen zu erzielen.
OECD Pillar 2
Das von der OECD entworfene Pillar-2-Steuersystem sieht eine globale Mindestbesteuerung für alle multinationalen Konzerne vor. Deren Einnahmen sollen in Ländern, in denen sie operativ tätig sind, mit 15 Prozent besteuert werden. Die Regelung soll ab 2024 greifen.
Perpetuierung
Perpetuierung bezieht sich auf den fortwährenden Bestand oder die andauernde Aufrechterhaltung einer bestimmten Situation, eines Zustands oder eines Verhaltensmusters. Es beinhaltet die Wiederholung oder Fortsetzung von etwas über einen längeren Zeitraum hinweg, ohne dass eine Veränderung oder ein Ende in Sicht ist.
Person nach 180a-Gesetz
Artikel 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts in Liechtenstein bezieht sich auf Tätigkeiten, die eine Bewilligung erfordern, wenn sie gewerbsmäßig oder im Rahmen eines Betriebs ausgeübt werden. Dazu gehören Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Verwaltung von Investmentfonds, Versicherungsgeschäfte, Vermögensverwaltung und Wertpapierdienstleistungen. Eine Bewilligung durch die zuständige Aufsichtsbehörde in Liechtenstein ist erforderlich, um diese Tätigkeiten ausüben zu dürfen.
Philanthropie
Philanthropisches Engagement ist der Einsatz für unterschiedliche gesellschaftliche Belange von Bürgern und nichtstaatlichen Organisationen – durch Kapital, Vernetzung oder andere Faktoren.
Privatnützig
Der Begriff „privatnützig“ bezieht sich auf Aktivitäten oder Handlungen, die in erster Linie dem eigenen persönlichen Nutzen dienen, nicht dem Gemeinwohl oder der Allgemeinheit.
Privatstiftung
Eine österreichische Privatstiftung ist eine spezielle Art von Rechtskonstruktion in Österreich, die dazu dient, Vermögen langfristig zu verwalten und zu schützen. Sie wird von einer oder mehreren Personen gegründet und verwaltet, um das Vermögen im Interesse bestimmter Begünstigter zu erhalten. Eine Privatstiftung ermöglicht es, Vermögen zu übertragen, Steuervorteile zu nutzen und die Kontrolle über das Vermögen zu behalten, während die Begünstigten von den Erträgen profitieren.
Stifterrecht
Das Stifterrecht bezieht sich auf die Rechte und Befugnisse einer Person, die eine Stiftung gründet. Es ermöglicht dem Stifter, die Grundlagen, Ziele und Struktur der Stiftung festzulegen sowie Entscheidungen über die Verwendung und Verteilung der Stiftungsmittel zu treffen. Das Stifterrecht gewährleistet dem Stifter eine gewisse Kontrolle über die Stiftung und kann auch Bestimmungen zur Ernennung von Organen oder zur Einflussnahme auf die Stiftungsarbeit umfassen.
Stifterwille
Der Stifterwille kommt im Zweck einer Stiftung zum Ausdruck. Er ist die oberste Richtschnur des Stiftungshandelns und grundlegender Handlungsmaßstab für die Organe der Stiftung. Auch die staatliche Aufsicht richtet ihre Fürsorgepflicht und Kontrollfunktion am Stifterwillen aus.
Stiftung
Die Stiftung ist eine Rechtsform, die es erlaubt, ein Vermögen dauerhaft oder auf Zeit einem oder mehreren Zwecken zu widmen. Die Mittel für die Zweckerfüllung sind in der Regel die Erträge des eingelegten Vermögens. Die Stiftung verfügt weder über Besitzer noch über Mitglieder, sondern wird von Gremien im Sinne des Stifterwillens verwaltet.
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist ein optionales Organ der Stiftungsleitung. Er ist das Aufsichtsorgan des Vorstandes und auch als Beirat oder Kuratorium geläufig. Die Ausgestaltung des Gremiums obliegt der Stiftungssatzung.
Stiftungsrecht
Das Stiftungsrecht bezieht sich auf die rechtlichen Bestimmungen und Regelungen, die die Gründung, Organisation und Verwaltung von Stiftungen regeln. Es umfasst die Vorschriften für die Errichtung einer Stiftung, die Festlegung ihrer Ziele und Struktur, die Rechte und Pflichten der Stifter, Vorstandsmitglieder und Begünstigten sowie die Überwachung und Aufsicht durch staatliche Behörden.
Stiftungsvermögen
Das Stiftungsvermögen ist der Kern der klassischen Stiftung. Seine Erträge sichern fortlaufend die Möglichkeit, den Stiftungszweck zu erfüllen.
Stiftungszweck
Der Stifter oder die Stifterin legen mit dem Stiftungszweck über ihren Tod hinaus fest, wofür die Stiftungsmittel eingesetzt werden. Die Entscheidungen aller Organe der Stiftung sind auf die Erfüllung des Stiftungszweckes ausgerichtet.
Treuhänder
Ein Treuhänder ist eine private oder juristische Person, die im Auftrag eines Dritten ein bestimmtes Recht ausüben soll, jedoch nicht zum Vorteil des Treuhänders. Eine Treuhandstiftung ist eine nicht rechtsfähige Stiftung, die durch einen Vertrag zwischen Stifter und Treuhänder errichtet wird. Der Treuhänder verwaltet das Stiftungsvermögen.
Trust
Ein Trust ist eine rechtliche Vereinbarung, bei der eine Person oder Institution (der Trustee) das Eigentum und die Kontrolle über Vermögenswerte im Namen und zum Vorteil einer anderen Person oder Gruppe hält. Der Trustee verwaltet das Vermögen gemäß den Anweisungen des Stifters, der die Trustvereinbarung erstellt hat. Der Trust bietet eine Möglichkeit, Vermögen zu schützen, zu verwalten und zu verteilen, wobei der Trustee die Pflicht hat, im besten Interesse der Begünstigten zu handeln.
Unternehmensstiftungen
Unternehmensanteile oder ein gesamtes Unternehmen befinden sich in Besitz der Stiftung, sind also ein wesentlicher Vermögensbestandteil der Stiftung. Dies hat den Vorteil, dass der dauerhafte Bestand des Unternehmens unabhängig von den familiären Verhältnissen des Unternehmers ist. Die Unternehmensstiftung hat den Zweck, den Unternehmenserhalt zu sichern.
Vermögenstrennung
Der Stifter oder die Stifterin entscheidet sich bei Gründung einer Stiftung dafür, einen Teil des privaten Vermögens der Stiftung zu überlassen. Dieses Vermögen steht für sie danach dauerhaft nicht mehr zur Verfügung.
Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht bezieht sich auf das Recht einer Person, einen Vertrag oder eine Vereinbarung innerhalb einer bestimmten Frist und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.